Regeln einer guten Laborpraxis

Die Qualität naturwissenschaftlicher Arbeiten wird u.a. auch durch das Einhalten verschiedener Regeln (GLP, good laboratory practice) bestimmt.

  1. Sie tragen während der Versuche einen Arbeitskittel und Sie halten Ihren Arbeitsplatz aufgeräumt: es werden weder Schreibunterlagen noch Kleidung auf dem Arbeitsplatz abgelegt.
  2. Sie haben eine Sicherheitsbelehrung erhalten. Sie werden diesen Anweisungen folgen.
  3. Sie sind in den "mikrobiologischen Grundtechniken" unterwiesen worden und Sie halten sich an das Gelernte. Sie arbeiten bevorzugt mit so genannten S1-Organismen; es gibt keine Argumente, höher klassifizierte Organismen zu nutzen, da Sie im eigenen Interesse alle Techniken auch mit nicht pathogenen Keimen üben können.
  4. Jedes Experiment wird vor Versuchsbeginn mit einem Lehrer abgesprochen.
  5. Es wird nur von Arbeitsvorschriften abgewichen, wenn diese Änderungen mit einem Lehrer besprochen wurden.
  6. Vor dem Experiment habe ich mich theoretisch mit dem Stoff auseinandergesetzt. Sie haben die Versuchsvorschrift gelesen, einen Experimentierplan entworfen, gegebenenfalls Messwerterfassungstabellen erstellt und diese Organisation mit einem Lehrer abgesprochen.
  7. Es wird ausschließlich mit definierten Kulturen gearbeitet (z.B. von der DSMZ oder aus einem mikrobiologischen Labor).
  8. Die Stammkulturen werden nur mit Erlaubnis des Lehrers benutzt.
  9. Anreicherungen von nicht definierten Bakterien sind verboten.
  10. Es wird nur mit Kulturvolumina kleiner 50 ml gearbeitet. Größere Volumina müssen genehmigt werden. Diese Genehmigung erteilt ein Lehrer oder der Beauftragte für Biologische Sicherheit.
  11. Der Arbeitsplatz wird vor und nach der Arbeit aufgeräumt, gereinigt und eventuell auch mit Desinfektionsmittel (80% Ethanol) behandelt.
  12. Verschüttete Kulturen werden mit einem saugfähigen Papiertuch aufgenommen; kontaminierte Stellen werden sofort desinfiziert (80% Ethanol).
  13. Aerosolbildung vermeiden: beim Pipettieren, Zentrifugieren, etc.
  14. Nicht mit dem Mund pipettieren, im Labor nicht essen, nicht rauchen.
  15. Unerwartete Versuchsergebnisse werden sofort einem Lehrer oder dem Beauftragten für Biologische Sicherheit gemeldet.
  16. Alle Anzüchtungen werden nur solange gelagert, wie es unbedingt für das Experiment erforderlich ist. Am Ende des Experimentes werden die Organismen und alle Gefäße autoklaviert, die mit ihnen in Berührung gekommen sind.

Bei Fragen zur Biologischen Sicherheit wenden Sie sich an Ihren Beauftragten für Biologische Sicherheit oder an: Dr. Frank Bengelsdorf, Mikrobiologie und Biotechnologie, Universität Ulm Tel: 0731-50-22715 oder per mail.